Teilnahmebedingungen

Das Gewinnspiel zur Beach Party 2023 des BSC Berkheim e.V. startet am 1. Juni 2023 und endet am 22. Juni 2023 um 23:59 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Jeder Benutzer kann nur für sich selbst teilnehmen (die Teilnahme für andere ist ausgeschlossen). In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnziehung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Preis/e

Der Hauptgewinn ist 3x ein Getränkegutschein in Höhe von 50 Euro.

Die Gewinne werden im Rahmen der Veranstaltung am 23.06.2023 persönlich an die Gewinner übergeben. Eine Zusendung der Gewinne ist nicht möglich. Der BSC Berkheim e.V. ist berechtigt, Änderungen am Gewinn vorzunehmen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist leider nicht möglich.

Ablauf

Am Gewinnspiel und der Auslosung nimmt teil, wer

  • unserem Instagramkanal @bsc.berkheim (https://www.instagram.com/bsc.berkheim/) folgt,
  • den Gewinnspielbeitrag (markiert mit +++ GEWINNSPIEL +++) mit „gefällt“ markiert
  • und den Gewinnspielbeitrag mindestens einmal in der eigenen Story teilt.

Jedes korrekte Teilen in der eigenen Story zählt als ein Los für den Teilnehmer. Es kann maximal ein Los pro Tag pro Teilnehmer erspielt werden. Nach Abschluss der Teilnahmephase entscheidet das Los über die Gewinner. Je Teilnehmer ist maximal ein Getränkegutschein zu gewinnen.

Benachrichtigung

Der Gewinner wird per Instagram-Privatnachricht direkt im Anschluss an die Verlosung benachrichtigt. Zudem werden alle Gewinner mit ihrem Instagram-Alias auf unserem Instagramkanal veröffentlicht.

Datennutzung

Die vom Teilnehmer/Gewinner erhobenen Daten (z.B. Instagram-Alias, Name) werden nicht an Dritte weitergeleitet, sondern lediglich für das Gewinnspiel und die Gewinnerbenachrichtigung verwendet und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sie in den Datenschutzhinweisen unter https://www.bsc-berkheim.de/datenschutz/.

Instagram Disclaimer

Das Gewinnspiel des BSC Berkheim e.V. steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter des Wettbewerbs und Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der BSC Berkheim e.V., Hauptstraße 6, 88450 Berkheim. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer/-innen diese Teilnahmebedingungen.

Weitere rechtliche Hinweise

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl oder geltendes Recht verstoßen. Der Einsatz von automatisierten Programmen oder von vergleichbaren Maßnahmen zur Manipulation des Gewinnspiels führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Der BSC Berkheim e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

Der Einsatz von automatisierten Programmen oder von vergleichbaren Maßnahmen zur Manipulation des Gewinnspiels führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Der BSC Berkheim e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen.

Die TeilnehmerInnen versichern, dass sie die AutorInnen bzw. UrheberInnen ihrer eingereichten Beiträge sind und keine Rechte Dritter verletzen. Die TeilnehmerInnen versichern weiter, dass sie für alle Inhalte Dritter, deren Nutzung einer Rechteeinräumung bedarf, die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, dass die Inhalte auch durch die Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs und im Umfang dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden können, eingeholt haben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den TeilnehmerInnen bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Texte) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Die Veranstalter sind jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach ihrer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Die TeilnehmerInnen räumen dem Veranstalter daher für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vergütungsfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte einfache Recht ein, selbst oder durch Dritte, die Wettbewerbsbeiträge zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, zu bearbeiten, zu übersetzen und – soweit es für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an den Wettbewerbsbeiträgen einzuräumen.

Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, über den Wettbewerb und über die an dem Wettbewerb eingereichten Inhalte in Wort und Bild zu berichten und dies medial zu verwerten.